Ratgeber: Immobilie geerbt

Immobilie geerbt – und jetzt?
3 Optionen stehen zur Wahl

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Option 1: Selbst nutzen
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Option 2: Vermieten
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Option 3: Verkaufen

Immobilie geerbt – und jetzt? 3 Optionen stehen zur Wahl

Zwischen 2015 und 2024 werden in Deutschland rund 4,3 Millionen Immobilien geerbt, diese Zahl errechneten Statistiker. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey würden 34 % der Befragten das Objekt verkaufen, 28 % würden sich für eine Vermietung entscheiden und etwa 20 % würden selbst einziehen. Doch welche dieser Optionen ist die Beste? Welche Punkte muss ein Erbe vor der Entscheidung berücksichtigen?

Immobilie geerbt – und jetzt? 3 Optionen stehen zur Wahl

Option 1: Sie haben eine Immobilie geerbt und NUTZEN SIE SELBST

Verständlicherweise zögern viele Erben, das eigene Elternhaus wegzugeben. Es hängen Erinnerungen daran und daher kommt schnell der Gedanke auf, selbst einzuziehen. Wenn Sie noch kein eigenes Heim besitzen, ist das sogar naheliegend. Welche Entscheidung richtig ist, ist so individuell wie Ihr Leben. Als Hilfestellung könnten Sie sich noch folgende Fragen stellen:

Ist die Lage des geerbten Hauses für meine Familie und mich ideal?

Oft leben Erben nicht in räumlicher Nähe ihrer Immobilie. Ziehen sie dann trotzdem selbst ein, müssen sie vielleicht

  • lange Wege zur Arbeit auf sich nehmen.
  • mit einer unbekannten Umgebung zurechtkommen.
  • Ausgaben für ein zusätzliches Fahrzeug aufbringen.

Muss ich Miterben ausbezahlen?

Bei einer Erbengemeinschaft haben alle Beteiligten das gleiche Mitspracherecht. Deshalb müssen Sie gemeinsam mit Ihren Miterben entscheiden, was mit dem Objekt geschehen soll. Zahlen Sie die anderen anteilig aus, ist eine professionelle Wertermittlung immer empfehlenswert. So verhindern Sie Unstimmigkeiten.

Empfehlung: In Erbschaftsangelegenheiten und Steuerfragen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihrer Wahl wenden.

In welchem Zustand sind das Haus oder die geerbte Wohnung?

Eine Besichtigung zeigt, ob Sie vor dem Einzug ein wenig renovieren oder gleich richtig sanieren müssen. Je nach energetischem Zustand des geerbten Hauses, könnten Sie durch das Gebäudeenergiegesetz sogar verpflichtet sein, Maßnahmen an der Dämmung und/oder Heizanlage der Immobilie vorzunehmen. Ein Gutachter kann Ihnen dazu genaue Auskünfte geben.

Welche Kosten könnten entstehen?

Haben Sie ein Haus geerbt und ziehen Sie selbst ein, müssen Sie die Pflichten als neuer Eigentümer übernehmen. Dabei entstehen auch Kosten:

  • Ausgaben für Renovierung und/oder Sanierung
  • eventuell Übernahme vorhandener Baudarlehen
  • Auszahlung von Miterben
  • zukünftige Instandhaltungskosten
  • laufende Wohnnebenkosten

INFO: Mit einem Erbschein oder dem notariell beglaubigten Testament können Sie sich zwei Jahre nach der Erbschaft kostenfrei beim Grundbuchamt als neuer Eigentümer der Immobilie eintragen lassen.

Option 2: Sie haben Wohnung oder Haus geerbt und VERMIETEN

Viele Erben wählen diesen Weg, wenn sie schon ein eigenes Heim besitzen und das Kapital aus der Erbschaft nicht sofort benötigen. Auf diese Weise können Sie das Objekt als Grundstock nutzen und eine Rendite erzielen. Allerdings kommen auf einen Vermieter ganz andere Herausforderungen zu, als auf den reinen Eigentümer einer Immobilie. Und nicht bei jedem Haus ist die Höhe der Miete auch rentabel.

Lohnt es sich, die geerbte Immobilie zu vermieten?

Mehrfamilienhäuser und Wohnungen sind eher als Mietobjekte geeignet als Einfamilienhäuser. Das liegt daran, dass bei einem Haus die Instandhaltungskosten prozentual höher und der Mietpreis pro Quadratmeter niedriger liegen. Dadurch fressen die Ausgaben meist den größten Teil der Rendite auf. Eine individuelle Renditekalkulation ist daher empfehlenswert.

Welchen Zustand sollte ein geerbtes Haus oder eine Wohnung für die Vermietung haben?

Für sanierte Objekte mit moderner und hochwertiger Ausstattung finden sich schneller zuverlässige Mieter und Sie können eine höhere Miete verlangen. Ausserdem kann auch hier das Gebäudeenergiegesetz ins Spiel kommen. Deshalb sollten Sie sich fragen, ob Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Zudem sind Vermieter verpflichtet, für

  • eine funktionsfähige Heizung,
  • Rauchmelder,
  • den E-Check für ältere Anlagen,
  • die Beseitigung von Mängeln, Schäden oder Schimmel
  • und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu sorgen.

Wie finden sich solvente Mieter und wie ist der Mietpreis zu ermitteln?

Durchschnittliche Mietpreise finden Sie zum Beispiel in einem Mietspiegel der Region und Mieter können Sie auf eigene Faust suchen. Mehr Sicherheit und weniger Stress haben Sie, wenn Sie einen seriösen Makler mit der Aufgabe betrauen. Als renommiertes Maklerbüro helfen wir Ihnen gerne dabei und übernehmen

  • die Beratung.
  • es, einen sinnvollen Mietpreis zu ermitteln.
  • die Vermarktung.
  • die Überprüfung der Bonität von Mietern.

Option 3: Sie haben Haus oder Wohnung geerbt und VERKAUFEN

Sowohl für den alleinigen Erben wie auch für die Erbengemeinschaft ist der Hausverkauf eine sinnvolle Alternative zur Vermietung oder Selbstnutzung. Welche Vorteile hat der Verkauf einer geerbten Immobilie?

  • Sie erhalten freies Kapital, dass Sie nach Ihren eigenen Wünschen verwenden können.
  • Es entsteht keine Erbengemeinschaft, die jahrelange Absprachen notwendig macht.
  • Die Auszahlung von Miterben, für die Sie vielleicht Darlehen aufnehmen müssten, erübrigt sich.
  • Sie ersparen sich die Aufgaben und Verpflichtungen von Vermietern.
  • Die Immobilie bindet Sie nicht an einen bestimmten Ort.

Was ist beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?

Zuerst müssen sich alle Miterben über den Verkauf des Objekts einig sein. Nur dann kann die Immobilie angeboten werden. Die gemeinsamen Erben müssen nämlich alle eine Unterschrift auf dem Kaufvertrag leisten. Haben Sie die Immobilie allein geerbt, dann entfällt die Absprache. Der nächste Schritt ist die Wertermittlung. Erst, wenn Sie einen verlässlichen Marktwert kennen, können Sie den Angebotspreis festlegen. Ein Schätzwert ist bei Immobilien nicht zu empfehlen, denn liegt er zu niedrig, verzichten Sie schnell auf einen ansehnlichen Betrag. Setzen Sie das Angebot zu hoch an, erregt die Anzeige keine Aufmerksamkeit bei Interessenten. Als langjährige und erfahrene Makler erstellen wir für Sie eine zuverlässige Wertermittlung und übernehmen für Sie den Verkaufsprozess. Zahlreiche zufriedene Kunden haben von unserer Expertise bereits profitiert.

Immobilie geerbt? Unser Service für Sie

Nachdem Sie eine Immobilie geerbt haben, müssen Sie selbst entscheiden, welche der drei Optionen in Ihrem Fall die beste ist: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Dabei spielen nicht nur die Finanzen eine Rolle, sondern auch die eigenen Lebensumstände sowie Art und Zustand der Immobilie. Wir beraten Sie umfassend bei der Entscheidung, ob eine Vermietung oder ein Verkauf bei Ihrem Haus oder der Wohnung sinnvoller ist. Gerne begleiten wir Sie von der Begehung des Objekts bis zur Übergabe mit unserem Know-how. Egal, wie Sie sich entscheiden. Jetzt anrufen!

Quellen für Statistiken:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/825320/umfrage/prognose-zur-anzahl-der-vererbten-immobilien-in-deutschland/
https://de.statista.com/infografik/22600/anteil-der-befragten-die-mit-einer-geerbten-immobilien-folgendes-machen-wuerden/