Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend, vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadenersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten.
- Wir sind bemüht, stets nur Mangel freie Objekte zu vermitteln. Gleichwohl kann für die Richtigkeit der Angaben zu den einzelnen Objekten, die wir von unseren Auftraggebern erhalten haben, keine Gewähr übernommen werden. Der Interessent hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
- Zwischenverwertung behalten wir uns vor.
- Die Maklergebühr, falls nicht anders vereinbart, beträgt 3,57 % (jeweils für Verkäufer und Käufer) aus dem Gesamtkaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wird fällig am Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Wir arbeiten im Allgemeinen nur im Alleinauftrag zu festen Konditionen Provision pflichtig tätig für Verkäufer und Käufer.
Im Falle der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrages wird die Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig am Tag der Mietvertrag Unterzeichnung. Die Maklergebühr für die Vermittlung von gewerblich genutzten Objekten in Höhe von 2,38 Monatsmieten (bis zu einer Vertragsdauer von 5 Jahren) bzw. von 3,57 Monatsmieten (für eine Vertragsdauer über fünf Jahren) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist ebenfalls am Tage der Vertragsunterzeichnung fällig. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch Mitwirkung oder Mitverursachung des Maklers zu einem Mietvertrag den vollen Provisionsanspruch begründen. Auch der Nachweis des Meistbietenden bei einer Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung begründet den vollen Provisionsanspruch, wenn dieser den Zuschlag erhält.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich zu informieren, falls er Vorkenntnis des vermittelnden Objektes einwenden will. - Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, so gelten € 100,00 pro Stunde, Kopien mit € 0,70 und Porto/Telefon/Inserate/etc. mit pauschal € 200,- vereinbart. Alle Preise jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Kommt innerhalb Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggeber ein weiteres Geschäft zustande, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit.
- Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der notariell abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen von den Vertragspartnern zu vertretenden Gründen gegenstandslos bzw. rückabgewickelt wird.
- Abdingung/Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Fürth