Immobilie geerbt – und jetzt? 3 Optionen stehen zur Wahl
Übersicht
Option 1: Sie haben eine Immobilie geerbt und NUTZEN SIE SELBST
Verständlicherweise zögern viele Erben, das eigene Elternhaus wegzugeben. Es hängen Erinnerungen daran und daher kommt schnell der Gedanke auf, selbst einzuziehen. Wenn Sie noch kein eigenes Heim besitzen, ist das sogar naheliegend. Welche Entscheidung richtig ist, ist so individuell wie Ihr Leben. Als Hilfestellung könnten Sie sich noch folgende Fragen stellen:
Ist die Lage des geerbten Hauses für meine Familie und mich ideal?
Oft leben Erben nicht in räumlicher Nähe ihrer Immobilie. Ziehen sie dann trotzdem selbst ein, müssen sie vielleicht
- lange Wege zur Arbeit auf sich nehmen.
- mit einer unbekannten Umgebung zurechtkommen.
- Ausgaben für ein zusätzliches Fahrzeug aufbringen.
Muss ich Miterben ausbezahlen?
Bei einer Erbengemeinschaft haben alle Beteiligten das gleiche Mitspracherecht. Deshalb müssen Sie gemeinsam mit Ihren Miterben entscheiden, was mit dem Objekt geschehen soll. Zahlen Sie die anderen anteilig aus, ist eine professionelle Wertermittlung immer empfehlenswert. So verhindern Sie Unstimmigkeiten.
Empfehlung: In Erbschaftsangelegenheiten und Steuerfragen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihrer Wahl wenden.
In welchem Zustand sind das Haus oder die geerbte Wohnung?
Eine Besichtigung zeigt, ob Sie vor dem Einzug ein wenig renovieren oder gleich richtig sanieren müssen. Je nach energetischem Zustand des geerbten Hauses, könnten Sie durch das Gebäudeenergiegesetz sogar verpflichtet sein, Maßnahmen an der Dämmung und/oder Heizanlage der Immobilie vorzunehmen. Ein Gutachter kann Ihnen dazu genaue Auskünfte geben.
Welche Kosten könnten entstehen?
Haben Sie ein Haus geerbt und ziehen Sie selbst ein, müssen Sie die Pflichten als neuer Eigentümer übernehmen. Dabei entstehen auch Kosten:
- Ausgaben für Renovierung und/oder Sanierung
- eventuell Übernahme vorhandener Baudarlehen
- Auszahlung von Miterben
- zukünftige Instandhaltungskosten
- laufende Wohnnebenkosten
Option 2: Sie haben Wohnung oder Haus geerbt und VERMIETEN
Lohnt es sich, die geerbte Immobilie zu vermieten?
Welchen Zustand sollte ein geerbtes Haus oder eine Wohnung für die Vermietung haben?
Für sanierte Objekte mit moderner und hochwertiger Ausstattung finden sich schneller zuverlässige Mieter und Sie können eine höhere Miete verlangen. Ausserdem kann auch hier das Gebäudeenergiegesetz ins Spiel kommen. Deshalb sollten Sie sich fragen, ob Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Zudem sind Vermieter verpflichtet, für
- eine funktionsfähige Heizung,
- Rauchmelder,
- den E-Check für ältere Anlagen,
- die Beseitigung von Mängeln, Schäden oder Schimmel
- und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu sorgen.
Wie finden sich solvente Mieter und wie ist der Mietpreis zu ermitteln?
Durchschnittliche Mietpreise finden Sie zum Beispiel in einem Mietspiegel der Region und Mieter können Sie auf eigene Faust suchen. Mehr Sicherheit und weniger Stress haben Sie, wenn Sie einen seriösen Makler mit der Aufgabe betrauen. Als renommiertes Maklerbüro helfen wir Ihnen gerne dabei und übernehmen
- die Beratung.
- es, einen sinnvollen Mietpreis zu ermitteln.
- die Vermarktung.
- die Überprüfung der Bonität von Mietern.
Unser Service für Sie bei der Vermietung
- Beratung zu Renovierungsarbeiten: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung notwendiger Renovierungen, um Ihre Immobilie attraktiv für Mieter zu gestalten.
- Ermittlung eines marktgerechten Mietpreises: Durch eine detaillierte Marktanalyse bestimmen wir den optimalen Mietpreis für Ihre Immobilie.
- Vermarktung von der Mietersuche bis zur Übergabe: Wir übernehmen den gesamten Vermietungsprozess, von der Suche nach zuverlässigen Mietern bis zur finalen Übergabe der Immobilie.
Option 3: Sie haben Haus oder Wohnung geerbt und VERKAUFEN
Sowohl für den alleinigen Erben wie auch für die Erbengemeinschaft ist der Hausverkauf eine sinnvolle Alternative zur Vermietung oder Selbstnutzung. Welche Vorteile hat der Verkauf einer geerbten Immobilie?
- Sie erhalten freies Kapital, dass Sie nach Ihren eigenen Wünschen verwenden können.
- Es entsteht keine Erbengemeinschaft, die jahrelange Absprachen notwendig macht.
- Die Auszahlung von Miterben, für die Sie vielleicht Darlehen aufnehmen müssten, erübrigt sich.
- Sie ersparen sich die Aufgaben und Verpflichtungen von Vermietern.
- Die Immobilie bindet Sie nicht an einen bestimmten Ort.
Was ist beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?
Zuerst müssen sich alle Miterben über den Verkauf des Objekts einig sein. Nur dann kann die Immobilie angeboten werden. Die gemeinsamen Erben müssen nämlich alle eine Unterschrift auf dem Kaufvertrag leisten. Haben Sie die Immobilie allein geerbt, dann entfällt die Absprache. Der nächste Schritt ist die Wertermittlung. Erst, wenn Sie einen verlässlichen Marktwert kennen, können Sie den Angebotspreis festlegen. Ein Schätzwert ist bei Immobilien nicht zu empfehlen, denn liegt er zu niedrig, verzichten Sie schnell auf einen ansehnlichen Betrag. Setzen Sie das Angebot zu hoch an, erregt die Anzeige keine Aufmerksamkeit bei Interessenten. Als langjährige und erfahrene Makler erstellen wir für Sie eine zuverlässige Wertermittlung und übernehmen für Sie den Verkaufsprozess. Zahlreiche zufriedene Kunden haben von unserer Expertise bereits profitiert.
Unser Service für Sie beim Verkauf
- Beratung zur Wertermittlung: Wir ermitteln den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie durch eine umfassende Marktanalyse.
- Professionelle Vermarktung: Wir präsentieren Ihre Immobilie ansprechend mit hochwertigen Fotos, Exposés und 360°-Touren.
- Unterstützung beim Verkaufsprozess: Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Abschluss und übernehmen alle notwendigen Schritte.
Jonathan Weisser
Inhaber & Immobilienmakler
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Quellen für Statistiken:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/825320/umfrage/prognose-zur-anzahl-der-vererbten-immobilien-in-deutschland/
https://de.statista.com/infografik/22600/anteil-der-befragten-die-mit-einer-geerbten-immobilien-folgendes-machen-wuerden/